von links: Sandra Bayer und Andrea Grunow

 

Das Gespräch führte Joachim Kübler

Gibt es mehrere Betreuungsvereine in Stadt und Kreis Bad Kreuznach?

Sandra Bayer: Ja, es gibt insgesamt vier anerkannte Betreuungsvereine. Zwei davon sind der Betreuungsverein vom Diakonischen Werk an Nahe und Glan und der Lebenshilfe. Der Betreuungsverein des Diakonischen Werkes mit seinen Büroräumen in Meisenheim und Bad Kreuznach ist vorrangig für die Verbandsgemeinde Nahe Glan und der Betreuungsverein der Lebenshilfe mit seinen Büroräumen in Bad Kreuznach für die Stadt zuständig.

Wer ist Ansprechpartner für das Thema rechtliche Vertretung bei Erwachsenen?

Andrea Grunow: Bei den rechtlichen Vertretern handelt es sich um Stellvertreter*innen, dessen Vertretungsmacht sich aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Rechtliche Vertreter sind entweder rechtliche Betreuer*innen oder Bevollmächtigte. Rechtliche Betreuer*innen werden nach § 1896 ff BGB vom Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

Was machen rechtliche Betreuer*innen?

Andrea Grunow: Die Betreuer*innen übernehmen die gesetzliche Vertretung gerichtlich und außergerichtlich in festgelegten Bereichen, zum Beispiel Sorge für die Gesundheit, Wohnungs- oder Heimangelegenheiten, Vermögen, Postwesen oder Behördenangelegenheiten. Die Betreuung darf nur in den vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreisen erfolgen.

Und wenn eine Vertretung durch Vollmacht bereits geregelt ist?

Sandra Bayer: Dann ist der Bevollmächtigte der rechtliche Vertreter.

Welche Aufgaben erwarten Bevollmächtigte?

Sandra Bayer: Zunächst muss ein Vertreter zum Wohl der zu vertretenden Person handeln. Die Aufgaben bestehen beispielsweise in der Beantragung und Organisation sozialrechtlicher Leistungen, der Klärung von finanziellen Angelegenheiten und Verwaltung des Vermögens. Aber auch um die Regelung der Wohnungs- und Heimangelegenheiten sowie die Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung haben sich die rechtlichen Vertreter zu kümmern. Sie haben sich mit dem Arzt oder der Ärztin über die medizinische Versorgung zu beraten und festzulegen, wenn die zu vertretende Person nicht einwilligungsfähig ist.

Gibt es auch Dinge, die nicht zu den Aufgaben der rechtlichen Vertreter*innen gehören?

Andrea Grunow: Sicher. Nicht zu den Aufgaben gehören beispielsweise der Bring- und Fahrdienst oder die pflegerischen Leistungen bzw. die hauswirtschaftliche Versorgung. Auch die Einkäufe, die soziale Betreuung und die Begleitung bei Ausflügen sind keine Aufgaben der oder des rechtlichen Vertreters.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe. Bringt die Tätigkeit nicht automatisch Unsicherheiten und Probleme mit sich?

Andrea Grunow: Tatsächlich kann es bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit – besonders für ungeübte – zu Problemen kommen. In solchen Fällen können sich rechtliche Vertreter*innen an die Betreuungsvereine wenden. Neben diesem Hilfsangebot nehmen die Betreuungsvereine noch weitere sogenannte Querschnittsaufgaben wahr.

Was sind Querschnittsaufgaben?

Sandra Bayer: Zu den Querschnittsaufgaben gehört beispielsweise die Unterstützung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Bürger, die sich für die Themen der rechtlichen Betreuung interessieren.

Zum Beispiel?

Sandra Bayer: Die zwei Betreuungsvereine bieten mehrmals im Jahr Erfahrungsaustausch an, bei denen sich ehrenamtlich rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte über betreuungsrechtliche Themen austauschen können. Aber auch die Schulung und Fortbildung für rechtliche Vertreter*innen gehört zu den Querschnittsaufgaben.

Die zwei Betreuungsvereine sind Mitglieder im Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Stadt und Kreis Bad Kreuznach, der zweimal im Jahr einen Veranstaltungsflyer veröffentlicht. Dieser liegt bei den öffentlichen Behörden, den Pflegestützpunkten und den regionalen Amtsgerichten aus. Auf den Homepages der Betreuungsvereine können die Flyer ebenfalls eingesehen werden.

In enger Zusammenarbeit mit den regionalen Amtsgerichten und der Betreuungsbehörde werden ehrenamtliche Betreuer*innen gewonnen und rechtliche Betreuungen an Ehrenamtliche vermittelt. Neben diesen beiden Unterstützungsangeboten gehört auch die Beratung und Information über vorsorgende Verfügungen, wie die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu den Aufgaben der Betreuungsvereine.

Und was kosten diese Beratungsleistungen der Betreuungsvereine?

Andrea Grunow: Alle Unterstützungsangebote der Betreuungsvereine sind kostenfrei, da sie vom Land Rheinland-Pfalz und dem Kreis Bad Kreuznach finanziell unterstützt werden. Bevollmächtigte, ehrenamtlich rechtliche Betreuer*innen und Personen, die diese Unterstützungsangebote wahrnehmen möchten, können gerne bei den Betreuungsvereinen anrufen oder sich per Mail an die Vereine wenden.



Wie erreicht man die Betreuungsvereine?
Die Mitarbeiter*innen der Betreuungsvereine sind in der Regel von Montag bis Freitag zu den jeweiligen Öffnungszeiten erreichbar.

Öffnungszeiten:
Betreuungsverein der Lebenshilfe                    Mo – Fr. 9.00 bis 15:00 Uhr
HOME – Betreuungsverein der Lebenshilfe Bad Kreuznach (btvlebenshilfe-kh.de)

Betreuungsverein des Diakonischen Werkes    Mo – Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr
Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis an Nahe und Glan (diakonie-bad-kreuznach.de)

Hier Download des Flyers inklusive Telefonnummern und Veranstaltungen.

Flyer Seite 1:

Flyer Seite 2: