Anja Wolf (links) und Bianca Mayer von „Die Alltagsbegleiter Bad Kreuznach-Hunsrück“

 

Das Gespräch führte Joachim Kübler

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten gibt es ja schon – wie unterscheidet sich Ihre Dienstleistung?

Bis zur Gründung unseres Unternehmens gab es Alltagsbegleiter im stationären Bereich, also in Altenheimen und in Krankenhäusern – nicht aber im ambulanten Bereich.

Dann war das damals eine innovative Idee.

Ja, die Idee hatte Jens Krieger, der 2015 das Unternehmen in Kaiserslautern gegründet und damit sogar den 1-2-3 Go Wettbewerb gewonnen hat.

Wie unterscheidet sich Ihre Dienstleistung gegenüber Ambulanten Pflegediensten, die ja auch den Haushalt machen oder zum Einkaufen gehen?

Wir machen keine medizinische Pflege, aber wir sind helfende Hände. Wir begleiten unsere Kunden ohne Zeitdruck individuell bei praktisch allen Dingen im Alltag.

Können Sie einige Beispiele nennen?

Wir geben dem Menschen eine Tagesstruktur durch die Unterstützung im Haushalt, oder bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten. Oft begleiten wir auch beim Einkaufen, dem Arztbesuch oder übernehmen Botengänge. Und es gibt Menschen, die einfach unterhalten werden wollen. Dann machen wir gemeinsam Spiele oder sind Gesprächspartner. Es gibt bei uns keinen Plan – der Kunde bestimmt ganz individuell jeden Tag unser Tun.

Sie ersetzen also Angehörige und Freunde?

Viele Angehörige sind tagsüber bei der Arbeit – hier können wir entlastend helfen. In anderen Fällen wohnen Angehörige weiter weg und Freunde älterer Menschen sind oft selbst nicht mehr so mobil. Und ja, für einige unserer Kunden sind unsere Mitarbeitenden auch Freunde geworden. Dennoch können wir Angehörige und Freunde nicht ersetzen – aber wir helfen mit einem großen Herz jungen und alten Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Bedeutet das, dass immer dieselben Mitarbeitenden zu Ihren Kunden gehen?

Tatsächlich ist das Erstgespräch mit dem Kunden und gegebenenfalls mit seinen Angehörigen elementar. Wir nehmen uns für das Kennenlernen viel Zeit miteinander. So erfahren wir sehr viel über die Menschen, ihre Lebensgeschichte und ihre Wünsche. Wenn beide Seiten gerne zusammenarbeiten wollen, schauen wir, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter passt und können in der Regel sehr schnell helfen. Und wenn die Chemie stimmt, ist es tatsächlich unser Ziel, dass eine begleitende Person zur Vertrauensperson wird.

Welche Qualifikation hat das Unternehmen und seine Mitarbeiter?

Wir achten auf eine hohe menschliche Qualität bei unserem Personal. Dazu zählen eine hohe Serviceorientierung und Hilfsbereitschaft, eine wertschätzende Kommunikation, Empathie, positive Lebenseinstellung und Freundlichkeit. Unser Team besteht aus erfahrenen Betreuungsfachkräften und deckt ein breites Spektrum an berufsbedingter Qualifikation ab. Einige unserer Mitarbeitenden waren in der Pflege tätig und haben eine entsprechende Fachausbildung – bei Quereinsteigern investieren wir in eine Ausbildung zum Alltagsbegleiter, um die Qualität sicherstellen zu können.

Unser Unternehmen selbst ist ein zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen nach nach §45a, 45c und 45d SGB XI. Deshalb sind wir auch zur direkten Abrechnung mit dem Kostenträgern berechtigt.

Wer zahlt für Ihre Dienstleistung?

Zunächst ist es mir wichtig festzuhalten, dass unsere Kunden keinen Vertrag unterschreiben und sich auch nicht an uns binden!
Als zertifizierter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen – bei gesetzlich versicherten Personen mit Pflegegrad oder Verordnungen – direkt mit dem Kostenträger ab. Privat versicherten Personen erhalten von uns eine Rechnung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden können. Selbstverständlich sind wir aber auch für Privatzahler ohne Pflegegrad und Verordnung jederzeit da.

Wie sieht die Finanzierung bei gesetzlich versicherten mit Pflegegrad konkret aus?

Ab Pflegegrad 1 steht den Versicherten eine monatliche Entlastungsleistung in Höhe von derzeit 125,- Euro im Monat zu. Falls die Entlastungsleistung bisher nicht genutzt wurde, ist evtl. ein Guthaben vorhanden, da sich der Entlastungsbetrag monatlich anspart und noch bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden kann. Das Guthaben kann telefonisch bei der Pflegekasse erfragt werden.

Ab Pflegegrad 2 gibt es einen Anspruch auf Verhinderungspflege – das sind aktuell 1.612, – Euro im Jahr. Dieser Betrag kann noch mit 50% der aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, sodass sogar ein jährlicher Betrag von 2.418, – Euro zur Verfügung steht. Die Verhinderungspflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie verfällt immer zum Ende eines Jahres.

Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags der Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.

Das klingt kompliziert!

Ja, das ist individuell exakt auszurechnen – aber wir unterstützen bei den notwendigen Anträgen gerne.


Mehr Informationen unter:
www.diealltagsbegleiter.de/unsere-standorte/bad-kreuznach-hunsrueck/